Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das ZHQ, zentrale, wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Aachen ist bemüht, seine Webseite zhq-blog.fh-aachen.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Domain, auf der Sie sich aktuell befinden, gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und bezieht sich auf das Testergebnis der Selbstbewertung nach dem BITV-Prüfverfahren.

Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist derzeit zu großen Teilen mit den oben genannten Richtlinien vereinbar. Die Barrierefreiheit wurde von uns in der Vergangenheit während der Entwicklung bedacht, jedoch können bestimmte Stellen noch Barrieren aufweisen, zum Beispiel im Hinblick auf neuere Anforderungen der Barrierefreiheit.

Wir planen, die Webseite im Jahr 2021 grundlegend zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang werden wir die neugestaltete Seite nach aktuell gültigen Richtlinien prüfen, um eine möglichst vollständige Erfüllung zu gewährleisten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind. Außerdem kann für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken keine Barrierefreiheit garantiert werden. Daneben kann für intern verlinkte PDF-Dokumente, die über unser Content-Management-System hochgeladen wurden, keine Barrierefreiheit garantiert werden.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde im Oktober 2020 erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir durch eigene Bewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Falls Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unseren digitalen Angeboten auffallen, können Sie uns diese melden:

Fachhochschule Aachen
Team Barrierefreie Software
Bayernallee 11
52066 Aachen

E-Mail: base(at)fh-aachen.de

Angehörigen der Hochschule steht zudem ein Kontaktformular für die Meldung zur Verfügung.

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de

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